![]() |
|
Die Homepage zur Fischerprüfung - Unterrichtsmaterial für Lehrgangsteilnehmer, Ausbilder, Fischereivereine und -verbände! |
Start Kontakt Aktuelles Das Lehrbuch Präsentationen Bestellung Bilder Schonmaße
Schonmaße Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg
Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz
Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
Die Schonzeiten und Mindestmaße in den Bundesländern können sich
jeder Zeit durch neue, angepasste Verordnungen ändern.
Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Zuletzt überarbeitet am 11. 01. 2018
Mit dem Lehrbuch
für alle Lehrgangsteilnehmer zur optimalen Vorbereitung auf die Fischerprüfung
und den bewährten PowerPoint-Präsentationen für Ausbilder
haben Sie beste Voraussetzungen für einen zeitgemäßen, interessanten und
erfolgreichen Unterricht.
Zur besonderen Beachtung:
An vielen Gewässern werden durch den/die Fischereiberechtigten die gesetzlichen
Schonzeiten zu Gunsten der Fische verlängert und die Schonmaße erhöht. Es
gelten dann die weitergehenden Bestimmungen in Ihrem Erlaubnisschein!
In allen Bundesländern gilt
sinngemäß: Wer entgegen den Verboten (Schonzeiten und Mindestmaß) einen geschützten
oder untermaßigen Fisch gefangen hat, hat ihn unverzüglich und mit der
gebotenen Sorgfalt in das Fanggewässer zurückzusetzen.
Als Mindestmaß gilt die Körperlänge des Fisches von der Maulspitze bis zum längsten
Ende der Schwanzflossenspitze.
Die Fischerprüfung - Das Standardwerk-
Kosmos Verlag Stuttgart - 7. Auflage
.Die Unterrichtspräsentationen passend zum Buch werden von vielen
Ausbildern zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung sehr erfolgreich eingesetzt.
Lothar Witt, Richterkamp 13, 27389 Lauenbrück, Telefon: 04267/208 - E-Mail: wittcompany@t-online.de